Umsetzung der Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien der NanoKommission der Bundesregierung

(Nanowerk News) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt als Ressortforschungseinrichtung eine Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer sicheren und gesunden Arbeitswelt ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen neuer Technologien auf die Gesundheit und den Schutz der Beschäftigten zu erforschen.
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms 2010-2013 hat die BAuA daher einen Forschungsschwerpunkt "Nanomaterialien" mit den Aktivitätsfeldern "Arbeitsplatzbelastungen bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien" und "Toxikologische Risikocharakterisierung" eingerichtet und entwickelt begleitend "Beiträge zur Vorsorgestrategie für Nanomaterialien".
Bei den Projekten zur Ermittlung von Arbeitsplatzbelastungen entwickelt die BAuA unter anderem Personen getragene Messgeräte und führt Messungen in Betrieben und Forschungseinrichtungen durch. In den Laboratorien am Berliner Standort der BAuA werden handelsüblich erhältliche Nanomaterialien (insbesondere Kohlenstoff-Nanoröhrchen, CNT's) für Labormessungen im geringen Umfang eingesetzt. Die Projekte zur Toxikologischen Risikocharakterisierung konzentrieren sich auf die Vergabe von Forschungsaufträgen im Umfang von derzeit ca. 300.000 Euro pro Jahr an externe Partner.
Für Tätigkeiten mit Nanomaterialien im Rahmen dieser Aktivitäten verpflichtet sich die BAuA über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zur Einhaltung der Prinzipien der NanoKommission. Ihre Forschungsnehmer verpflichtet die BAuA ebenfalls zur Einhaltung dieser Prinzipien. Mit dieser Veröffentlichung erfüllt die BAuA das Transparenzgebot.
Alle Projekte werden im Rahmen der mehrstufigen Forschungsplanung von einem interdisziplinären Gruppenleitungsgremium und danach dem Forschungs- und Entwicklungsrat der BAuA freigegeben und schliesslich vom Managementteam der BAuA beschlossen. Es findet eine externe Evaluierung durch den Wissenschaftlichen Beirat der BAuA statt.
Bei den eigenen Tätigkeiten mit Nanomaterialien verwendet die BAuA dem Vorsorgegedanken folgend geschlossene Systeme um eine Exposition auszuschliessen. Darüber hinaus existieren Regelungen für allgemeine Hygienemassnahmen, die auch bei Zwischenfällen eine weitgehende Expositionsminderung bewirken. Des Weiteren werden die gegebenenfalls von den Herstellern der Nanomaterialien gegebenen speziellen Hinweise umgesetzt.
Die Ergebnisse der BAuA-Projekte sowie sonstige gewonnene Erkenntnisse werden zusammen mit allen Interessierten kommuniziert. Dazu dienen interne und externe Kolloquien, Workshops, Vorträge, Teilnahme an Tagungen und Besprechungen, eigene Veröffentlichungen und die BAuA-Homepage. Soweit erforderlich, informiert die BAuA ihre Partner aktiv über neue relevante Erkenntnisse. Dies gilt insbesondere für die fachpolitische Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien der NanoKommission
1. Prinzip: Verantwortung und Management definieren und offenlegen (Good Governance)
2. Prinzip: Transparenz hinsichtlich nanotechnologierelevanter Informationen, Daten und Prozesse
3. Prinzip: Bereitschaft zum Dialog mit Interessengruppen
4. Prinzip: Risikomanagement etablieren
5. Prinzip: Verantwortung in der Wertschöpfungskette übernehmen
Source: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin