Positionspapier der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Nanotechnologie

(Nanowerk News) Die Nanotechnologie gilt als eine der wichtigsten Zukunftstechnologien mit einem hohen Markt- und Beschäftigungspotenzial für den Standort Deutschland. Mit der zunehmenden Migration dieser neuen Verfahren und Materialien aus den Forschungslabors in die Unternehmen, stellen sich Fragen nach den Chancen und Risiken.
Wie das Beispiel Gentechnologie zeigt, kann es für die öffentliche Wahrnehmung einer neuen Technologie entscheidend sein, Aspekte der Sicherheit für Mensch und Umwelt rechtzeitig aufzuarbeiten und öffentlich zu kommunizieren. Dieser Aufgabe hat sich die Nanokommission der deutschen Bundesregierung angenommen, und auf Basis eines gesellschaftlichen Dialogs mit Stakeholdern Empfehlungen für einen verantwortlichen Umgang mit Nanomaterialien vorgelegt.
Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt der Stand der Entwicklungen Anlass, unter voller Nutzung der Chancen der Nanotechnologie dem Schutz der Beschäftigten vor möglichen Risiken besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In einem Positionspapier zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien greift die DGUV die Empfehlungen der Nanokommission auf und legt ihre Handlungsfelder für zielgerichtete Präventionsaktivitäten fest. Dabei empfiehlt es sich, den Arbeitsschutzgedanken bereits bei der Etablierung von Nanotechnologien in den Unternehmen zu verankern.
Trotz bestehender Wissenslücken über die vielfältigen Eigenschaften von Nanomaterialien verfügen die Institutionen und Fachleute der Unfallversicherung über reichhaltige Erfahrungen in der Erkennung und Vermeidung von Risiken bei Expositionen gegenüber Feinstaub und ultrafeinen Partikeln. Auf dieser Basis lassen sich auch für den Umgang mit Nanopartikeln Maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen ableiten. Hinweise gibt die BGI/GUV-I 5149 Nanomaterialien am Arbeitsplatz.
Vorrangiges Ziel ist es, das vorhandene Wissen in geeigneter Weise für die betriebliche Praxis aufzuarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt es, sich im Sinne des Arbeitschutzes im Einklang mit den nationalen und internationalen Initiativen in die weitere Entwicklung und die Klärung offener Fragen einzubringen.
Source: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung