AGS zu Nanomaterialien

(Nanowerk News) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner Sitzung im November 2010 den vom AK Nanomaterialien des UA I des AGS erarbeiteten Sachstandsbericht zum Thema Nanomaterialien beraten und beschlossen, mit der Erarbeitung einer Bekanntmachung zur Umsetzung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien zu beginnen.
Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussions- und Klärungsprozesse sowie der laufenden Entwicklungen soll zunächst eine Bekanntmachung mit empfehlenden Charakter erarbeitet werden, die als Grundlage für eine bei Bedarf dann auch kurzfristig zu erstellende TRGS mit Vermutungswirkung genutzt werden kann.
Aufgabenstellung und Zielsetzung
Der AK Nanomaterialien des UA I ist vom AGS mit der Erarbeitung einer Vorlage beauftragt worden, die den AGS in die Lage versetzt zu entscheiden
1. ob im Rahmen der GefStoffV in Bezug auf Tätigkeiten mit gezielt hergestellten Nanomaterialien gegenwärtig Aktivitäten ergriffen werden sollten, Beschluss des AGS und Bericht des UA I-AK Nanomaterialien Seite 2
2. wenn ja, welche Inhalte im Mittelpunkt stehen sollen,
3. wenn ja, welche Optionen dafür zur Verfügung stehen. Hierzu hat der AK Nanomaterialien diesen Bericht erarbeitet, der aus einer Sachstandsübersicht, der Beschreibung der Handlungsoptionen des AGS sowie einer Empfehlung an den AGS besteht.
Gegenstand der Sachstandsübersicht ist der Wissensstand zu den Themenfeldern
1. Definitionen von Nanomaterialien
2. Informationsquellen des Arbeitgebers über Nanomaterialien am Arbeitsplatz
3. Expositionsermittlung und -bewertung bei der Herstellung und bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien
4. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien
5. Leitfäden und Handlungshilfen sowie Regulationsdebatte und
Regulationsansätze in Hinblick auf Tätigkeiten mit Nanomaterialien
Im Textteil des Berichtes werden zunächst die Ergebnisse der fünf Einzelübersichten kurz dargestellt. Daran schließt sich die Beschreibung der Handlungsoptionen an, über die der AGS verfügt, einschließlich der Aufzählung ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile. Beendet wird der Textteil mit der Empfehlung des Arbeitskreises an den AGS, wie das Thema "Tätigkeiten mit Nanomaterialien" weiter bearbeitet werden sollte. Die vollständigen Texte der einzelnen Sachstandsübersichten sind im Anhang des Berichtes zu finden (Anlagen 1 – 5).
In diesen Bericht sind Informationen eingeflossen, die bis Anfang Juli 2010 verfügbar waren. Dieser Wissensstand liegt ebenfalls den Empfehlungen des AK Nanomaterialien zugrunde. Zusätzliche Informationen im Zeitraum Juli / August 2010 haben zu einigen Aktualisierungen der Einzelübersichten geführt, nicht jedoch zu einer Modifizierung der Empfehlung an den AGS.
Parallel zur Arbeit des AK Nanomaterialien des UA I hat der AK Fasern und Stäube des UA III eine interne Sachstandsübersicht "Mögliche Wirkprinzipien und Gesundheitsgefahren durch Exposition mit arbeitsplatzrelevanten Nanomaterialien" erstellt, die ebenfalls dem AGS vorgelegt wird. Diese Übersicht war dem AK Nanomaterialien bei der Diskussion der Handlungsoptionen bekannt und ist bei seinen Überlegungen berücksichtigt worden.
Source: Bundesanstalt für Arbeisschutz und Arbeitsmedizin (baua)