Bundestags-Anfrage zur Positionen der Bundesregierung im Bereich der Nanomaterialien und Chemikalienpolitik

(Nanowerk News) In der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Aktivitäten und Positionen der Bundesregierung im Bereich der Chemikalienpolitik auf nationaler und europäischer Ebene" (Bundestagsdrucksache 17/6955; pdf) vom 08.09.2011 beziehen sich 18 der 55 Fragen auf das Thema "Nanotechnologie".
Die Bundesregierung wird z.B. gefragt, ob die Bundesregierung die vom SRU vorgeschlagenen Instrumente für den Umgang mit Nanomaterialien oder Nanoprodukten (z. B. Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Registrierungspflicht, Gefährdungshaftung etc.) umsetzen wird und mittels welcher konkreten Massnahmen die Regierung die Empfehlungen der Nanokommission vom Februar 2011 umsetzt.
Hier sind die konkreten Fragen zum Thema "Nanomaterialien in Alltagsprodukten":
42. Welche konkreten Massnahmen plant die Regierung, um Nanomaterialien, die in die Umwelt exponiert werden können, rückverfolgen zu können? Welche Rolle kommt hierbei einer umfassenden Datensammlung zum Einsatz von Nanoprodukten im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt zu?
43. Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Produktregisters für rechtlich machbar und wird sie sich dafür einsetzen?
44. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Entschliessung der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands vom 23. Mai 2011, wonach ein Nanoproduktregister notwendig sei, um Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Zugang zu Informationen über Nanoprodukte zu ermöglichen?
45. Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) vom 1. September 2011 das Vorsorgeprinzip als Leitprinzip im Umgang mit Unsicherheiten bei der Nanotechnologie anwenden?
46. Wird die Bundesregierung die vom SRU vorgeschlagenen Instrumente für den Umgang mit Nanomaterialien oder Nanoprodukten (z. B. Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Registrierungspflicht, Gefährdungshaftung etc.) umsetzen?
47. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Diskussion zur Erarbeitung einer einheitlichen Definition von Nanomaterialien auf EU- und internationaler Ebene (OECD)?
48. Mittels welcher konkreten Massnahmen stellt die Regierung sicher, dass keine Sonnenschutzmittel mit nanoskaligem Titandioxid in Sprayform auf dem Markt sind, die laut Antwort der Regierung auf Bundestagsdrucksache 17/5643 nicht als sicher betrachtet werden können
49. Enthalten die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bzw. die Verordnung (EG) Nr. 258/97, nach denen Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatzstoffe, die unter Einsatz der Nanotechnologie hergestellt werden, zugelassen werden müssen, nanospezifische Risiko- und Zulassungskriterien? Falls nein, warum geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5643 dann davon aus, dass die Zulassung nach diesen Verordnungen sicherstellt, dass von derartigen Lebensmitteln keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen?
50. Wie viele Daten müssen aus Sicht der Bundesregierung vorliegen, um mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob bei Nanomaterialien wie Kohlenstoff- Nanoröhrchen (CNTs) oder Titandioxid bei Inhalation, bei denen derzeit laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5643 Hinweise auf eine möglicherweise krebsauslösende Wirkung vorliegen, eine potenziell krebserzeugende Wirkung vorliegt?
51. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob, und wenn ja, welchen Einfluss die Verwendung von Nanomaterialien auf den Recyclingprozess von Produkten haben kann?
52. Ist die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache. 17/3557 angekündigte Bewertungsmatrix zur Untersuchung tatsächlicher Umweltentlastungspotenziale durch den Einsatz von Nanomaterialien während des gesamten Lebenszyklus bereits erarbeiten worden, und welche Parameter umfasst sie?
53. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass der Einsatz von Nano-Titandioxid oder Nanosilber in Konsumgütern einen umweltentlastenden Effekt hat?
54. Welchen Vorteil haben Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Einsatz von nanoskaligem Titandioxid oder Nanosilber in Konsumgütern, und gibt es Alternativen zu diesen Produkten?
55. Mittels welcher konkreten Massnahmen setzt die Regierung die Empfehlungen der Nanokommission vom Februar 2011 um?
Source: Deutscher Bundestag