Bundesregierung sieht teilweise Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH

(Nanowerk News) Informationspflichten von Seiten der Landesbehörden für besonders besorgniserregende Stoffe im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH werden momentan nur unzureichend erfüllt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9259) hervor, in der die Abgeordneten nach konkreten Umsetzungsdefiziten bei der REACH-Verordnung fragen. Die Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung weiter, dass die Bundesbehörden derzeit gezielt nach Lösungen suchen würden, um den betroffenen Akteuren Hilfestellungen zu leisten. Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf ihre bereits erfolgte Antwort (17/7162). Darin erklärt die Regierung, dass die Aufbauphase bei der Implementierung von REACH nach wie vor im Gange sei und abschließende Aussagen über die Qualität der Umsetzung und mögliche Maßnahmen zum Abbau von Schwächen noch nicht abschließend getroffen werden könnten.
Folgende Fragen 26 - 30 zum Thema Nanomaterialien sind in der Antwort behandelt:
26. Sind die derzeitigen REACH-Regelungen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um beispielsweise den Einsatz von Nanomaterialien im notwendigen Umfang zu regulieren?
27. Welche konkreten Ergebnisse der drei "REACH Implementation Projects on Nanomaterials" (RIPoNs) liegen derzeit schon vor, und welche Schlüsse für möglichen Regulierungsbedarf lassen sich aus Sicht der Bundesregierung daraus ziehen?
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Nanomaterialien unter REACH als separate Stoffe registriert werden müssen, und wird sie sich gegebenenfalls dafür auch auf europäischer Ebene einsetzen? Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung die Auffassung, dass Nanomaterialien nicht als separate Stoffe registriert werden müssen, vor dem Hintergrund, dass sich die Eigenschaften und insbesondere Expositionsszenarien von Nanomaterialien von denen der Bulkstoffe deutlich unterscheiden können?
29. Sieht es die Bundesregierung als notwendig an, eigene Prüf- und Risikobewertungsmethoden für die Nanomaterialien anzuwenden? Wenn ja, in welcher Form setzt sie sich auf EU-Ebene dafür ein? Wenn nein, aus welchen Gründen hält sie die bestehenden Prüf- und Risikobewertungsmethoden auch für die Nanomaterialien für ausreichend?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Mengenschwellen bei der Registrierung unter REACH für Nanomaterialien aufgrund deren Spezifika deutlich niedriger anzusetzen als bei den Bulkstoffen, und wie begründet sie diese Position?
Source: Deutscher Bundestag