Neue Publikation der BAuA zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz

(Nanowerk News) Nanomaterialien können zahlreiche neue Eigenschaften besitzen und so eine enorme Verbesserung von Produkten und Verfahren ermöglichen. Somit sind für die Beurteilung dieser Nanomaterialien, die nicht in allen Fällen abschliessend erforscht sind, aus präventiven Gründen teilweise zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich. Diese Empfehlung soll eine anwenderfreundliche und transparente Hilfestellung für die Umsetzung des Vorsorgeprinzips bieten.
Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz
In der neu vorliegenden, von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) aktualisierten und konkretisierten "Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz" (pdf) werden u. a. neue Erkenntnisse zu Messverfahren und Messstrategien berücksichtigt. Sie soll eine Orientierung über Massnahmen bei der Herstellung und Verwendung von Nanomaterialien am Arbeitsplatz geben.

Bei Anwendung dieser Massnahmen werden die Grundprinzipien des Arbeitsschutzes in Bezug auf Nanomaterialien umgesetzt. Die Empfehlung gibt den aktuellen Erkenntnisstand von Wissenschaft und Technik wieder. Sie berücksichtigt die von der NanoKommission der Bundesregierung beschlossenen Prinzipien [Nano-Kommission 2008] und beschreibt auch Ihre Umsetzung für den Bereich des Arbeitsschutzes.

Die Empfehlung ist in den Kontext einer Vielzahl von beachtenswerten nationalen und internationalen Aktivitäten einzuordnen. Die grosse Anzahl an relevanten nationalen und internationalen Aktivitäten kann an dieser Stelle nicht tiefgehend erläutert werden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet derzeit eine Bekanntmachung über Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz.

Die vorliegende Empfehlung wird von BAuA und VCI in diese Beratungen eingebracht. Bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung soll Ihnen dieses Dokument eine Hilfe in der betrieblichen Praxis bieten.

Source: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)