Jun 01, 2011 | |
Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Nanotechnologie |
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(Nanowerk News) Eine EU-Verordnung, nach der technisch hergestellte Nanomaterialien in Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen, wird derzeit in zweiter Lesung beraten. | |
Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/5744; pdf) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/5643; pdf) mit. | |
Nach der vorgesehenen Vorschrift müsse die Bezeichnung einer solchen Zutat um das in Klammern gesetzte Wort "Nano" im Zutatenverzeichnis ergänzt werden. | |
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. | |
Die Risiko- und Gefahrenbewertung erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben massgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren. |
Source: Bundesregierung |
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