Risikomanagement Leitfaden zum Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz

(Nanowerk News) Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat einen Leitfaden für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz veröffentlicht.
Für österreichische Unternehmen, die Nanotechnologien und Nanomaterialien in der Produktion einsetzen, stellt sich die Frage eines angemessenen Risikomanagements. Risikomanagement von Arbeitsprozessen mit Nanomaterialien heißt vor allem, Nano- Expositionsszenarien zu managen, also diese Szenarien zu kennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen, um die Expositionen einzuschränken. Es zeigen sich jedoch grundsätzliche Probleme und große Datenlücken, sowohl die stofflichen Eigenschaften als auch Expositionen betreffend.
In dieser Situation kann ein praxisnaher und allgemein verständlicher Leitfaden insbesonders kleineren Unternehmen Hilfestellung im betrieblichen Alltag bieten. Die Ausarbeitung eines Leitfadens für das Nano-Risikomanagement besitzt daher hohe Priorität.
Überdies unterstützt dies auch die Beratung von Nano-Unternehmen durch das Arbeitsinspektorat und trägt zur Umsetzung des Österreichischen Nano-Aktionsplans sowie der Europäischen Arbeitsschutzstrategie bei.
Der Leitfaden orientiert sich an herkömmlichen Vorgangsweisen für die Gefährdungsbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen und berücksichtigt die derzeit (noch) vorhandenen Wissensdefizite. Er hat sich daher am Vorsorgeprinzip und einem präventiven Ansatz zu orientieren, um eine sichere und gesunde Nano-Arbeit zu ermöglichen.
In methodischer Hinsicht erfolgte die Erarbeitung mittels Analyse von Literatur und Internetquellen, Erfahrungen aus der Praxis, sowie im Austausch mit europäischen Einrichtungen und Personen, die sich mit Sicherheit und Gesundheit in Bezug auf Nano befassen.
In einem äußerst dynamischen Forschungs- und Entwicklungsfeld wie es die Nanotechnologien darstellen ist auch ein Leitfaden für das Nano-Risikomanagement als "work in progress" anzusehen, als ein erster Vorschlag mit vorläufigem Charakter. Er ist einerseits an Veränderungen im Wissensstand und in den Rahmenbedingungen laufend anzupassen, sollte andererseits mit der Praxis abgeglichen werden. Letzteres bedeutet Erfahrungen mit der Umsetzbarkeit einfließen zu lassen, z. B. durch Diskussion mit ArbeitsinspektorInnen.
Source: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz