Verbraucheraspekte beim Umgang mit der Nanotechnologie

(Nanowerk News) Der Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hielt am 24. Oktober eine Öffentlichen Anhörung zum Thema "Verbraucheraspekte beim Umgang mit der Nanotechnologie".
Der Fragenkatalog umfasste folgende Fragen:
Derzeit gibt es eine Vielzahl verschiedener Definitionen des Begriffs "Nanomaterial", unter anderem im europäischen Produktrecht. Halten Sie eine einheitliche regulatorische Definition für geboten, oder ist es sinnvoller für verschiedene Anwendungsbereiche unterschiedliche Definitionen heranzuziehen?
Die derzeit oft genannte Definition von 1-100 nm grenzt Nanostoffe nur rudimentär ein. Welche Definition halten Sie für angemessen?
Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Welche für den Verbraucher und die Umwelt positiven Anwendungen und welchen Beitrag der Nanotechnologie zu einer perspektivisch erheblichen quantitativen und qualitativen nachhaltigen Entwicklung erwarten sie in den nächsten Jahren?
Wo sehen Sie neben dem hohen ökonomischen Zukunftspotenzial von Nanotechnologie den größten und den geringsten sozialen Nutzen?
Wo liegen bei der Nano-Technologie die größten Chancen und Innovationspotentiale? Welches sind die aktuellen Hauptanwendungsgebiete und worin liegen die Vorteile gegenüber anderen Technologien auf den Anwendungsgebieten?
Wie schätzen Sie die Bedeutung der Nano-Technologie für den Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland einschließlich der Exportpotentiale ein?
Wie können Verbraucher heute erkennen, ob sie Produkte kaufen, die Nanomaterialien enthalten? Welche verbrauchernahen Produkte (insbesondere in den Bereichen mit intensivem Körperkontakt wie Lebensmittel, Kosmetik und Textilien), die Nanomaterialien enthalten, sind derzeit auf dem deutschen Markt?
Wie bewerten Sie den Vorschlag eines öffentlichen Produktregisters?
Bereits heute existieren für spezielle, besonders sensible Anwendungsbereiche (z.B. Kosmetika, Biozide und im Lebensmittelbereich) Produktregister. Hätte ein generelles Produktregister überhaupt einen Mehrwert und wäre ein solcher Markteingriff verhältnismäßig?
Welche Kernelemente muss eine gesetzliche Regelung für ein Produktregister enthalten, um für Verbraucher mehr Transparenz zu schaffen sowie zuständigen Behörden zu ermöglichen, Nanomaterialien auch nach der Markteinführung zurückverfolgen und ggf. vom Markt nehmen zu können?
Welche Elemente des international anerkannten Produktregisters der nordischen Länder sind auf ein Register für Nanoprodukte besonders übertragbar und welche nationalen und europäischen Meldepflichten müssten in einem ersten Schritt dafür eingeführt werden?
Ist die generelle Kennzeichnungspflicht für Verbraucher sinnvoll und was sollte sie beinhalten? Inwieweit werden die von der Nanokommission entwickelten Prinzipien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien von der Industrie eingehalten?
Gehen von in Deutschland zugelassenen und vermarkteten Produkten, die Nanomaterialen enthalten, Gefahren für den Verbraucher aus und sind weltweit Schäden bei Verbrauchern durch solche Produkte aufgetreten?
Werden die Sicherheitsforschung und die öffentlichen Investitionen in diesen Bereich als ausreichend betrachtet, welche Regularien bezüglich Sicherheitsforschung, Zulassung und Anwendung der Nano-Technologie gibt es und sehen Sie Klarstellungs- und Präzisierungsbedarf?
Materialien weisen als Nanostoffe gegenüber der herkömmlichen Größenordnung abweichende Eigenschaften auf. Ist sowohl bei REACH als auch bei einer nationalen Regulierung eine eigenständige Risikobewertung von Nanomaterialien notwendig?
Die EU-Kommission hat mehrfach festgestellt, dass die Bestimmungen von REACH auch auf Nanomaterialien Anwendung finden und dass damit eine adäquate Risikobewertung möglich ist. Sehen Sie vor diesem Hintergrund dennoch Klarstellungs-, Präzisierungs-, oder Harmonisierungsbedarf? Falls ja, warum und in welchen Bereichen?
Nanomaterialien unterscheiden sich hinsichtlich ihres Risikoprofils nicht grundsätzlich von makroskaligen Stoffen, so das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks der EU 2009. Sollten Nanomaterialien daher nicht wie jeder andere Stoff behandelt werden und einer Einzelfallprüfung zur Risikobewertung unterworfen werden oder gibt es wissenschaftlich fundierte Belege, dass Nanomaterialien per se ein besonderes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen?
Welche Schwerpunkte würden Sie setzen, um die bestehenden Wissenslücken in der Risikoforschung mit öffentlicher Forschungsförderung zu schließen?
Ist der Einsatz von Silber in nanoskaliger Form oder der Einsatz bei Aerosol-Sprays ein Risiko für den Verbraucher oder die Umwelt?
Zu einigen bereits auf dem Markt befindlichen Nanomaterialien (z.B. Nanosilber, Kohlenstoff-Nanoröhrchen, Nano-Titandioxid) liegen inzwischen wissenschaftliche Studien vor, in denen gesundheitlichen Risiken und/oder Risiken für die Umwelt bestätigt werden. Ab welchem Kenntnisstand sollten aus Ihrer Sicht der Gesetzgeber bzw. die nachgeordneten Behörden reagieren, um entsprechend dem Vorsorgeprinzip die betreffenden Produkte vom Markt zu nehmen?
Produkte, die Nanomaterialien enthalten, fallen unter die unterschiedlichsten rechtlichen Regelungswerke. In welchen Bereichen sehen Sie sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene rechtlichen Regulierungsbedarf um sicherzustellen, dass – ausgerichtet am Vorsorgeprinzip – keine unangemessenen Risiken für Mensch und Umwelt entstehen?
Wie bewerten sie die vom SRU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der nanospezifischen Regulierungslücken und des allgemeinem Vorsorgedefizites, insbesondere das SRU-Konzept der "abstrakten Besorgnis"?
Wie bewerten Sie die derzeitige Vergabepraxis von öffentlichen Fördermitteln für die Nanotechnologie?
Source: Deutscher Bundestag