BAuA gibt Kompendium zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz heraus

(Nanowerk News) Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Nanotechnologie und Nanomaterialien steht ein neues download zur Forschung und Entwicklung zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz (Zusammenstellung) bereit.
Hintergrund
Die Geschichte des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes ist geprägt von späten – im Fall von Asbest deutlich zu späten – Reaktionen auf frühe Hinweise zu den negativen Folgen einer Anwendung neuer Technologien oder Agenzien. Mit der Mitteilung zum Vorsorgeprinzip hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein wichtiges Zeichen für staatliches Handeln gesetzt, wenn die Wissenschaft zwar eine qualifizierte Risikovermutung ausspricht, sie aber noch nicht durch entsprechende Studien untermauern oder sogar quantifizieren kann. So fordert z. B. die im Dezember 2010 in Kraft getretene Neufassung der Gefahrstoffverordnung, dass bei fehlenden Prüfergebnissen für Gefahrstoffe die entsprechenden Gefährdungen bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstellen sind.
Ein zukunftsfähiger Arbeitsschutz setzt jedoch bereits dort an, wo neue Stoffe, Arbeitsverfahren und -techniken entwickelt und noch an die Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt angepasst werden können. Der Zukunftsreport "Arbeiten in der Zukunft – Strukturen und Trends der Industriearbeit" des Büros für Technikfolgenabschätzung im Deutschen Bundestag identifiziert die Innovationsfelder "Nanotechnologie", "Ambient Intelligence" und "Biotechnologie" als zukünftige Schlüsseltechnologien und skizziert Fragestellungen für eine begleitende Sicherheitsforschung.
Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm 2010-13 der BAuA hat die ersten beiden Felder aufgegriffen. In einem langfristig auf 10 Jahre angelegten Forschungsschwerpunkt will die BAuA Beiträge zu einer wissenschaftlich fundierten Beschreibung und Bewertung von bislang nur unzureichend bekannten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Beschäftigte aber auch zu den gesundheitlichen und leistungsrelevanten Potenzialen in den genannten Technologiebereichen leisten. Sie haben, im Sinne einer Vorlaufforschung, vor allem den zukünftigen Beratungs- und Regelungsbedarf der Bundesregierung im Fokus. Ziel ist es auch, die Entwicklung der neuen Technologien im Hinblick auf eine risikoarme Gestaltung von Produkten und die betriebliche Einführung von Arbeitsverfahren frühzeitig im Sinne des Arbeitsschutzes zu beeinflussen.
Source: BAuA