Dec 01, 2011 |
BAuA gibt Kompendium zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz heraus
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(Nanowerk News) Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Nanotechnologie und Nanomaterialien steht ein neues download zur Forschung und Entwicklung zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz (Zusammenstellung) bereit.
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Hintergrund
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Die Geschichte des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes
ist geprägt von späten – im Fall von Asbest deutlich
zu späten – Reaktionen auf frühe Hinweise zu den
negativen Folgen einer Anwendung neuer Technologien
oder Agenzien. Mit der Mitteilung zum Vorsorgeprinzip
hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein wichtiges Zeichen
für staatliches Handeln gesetzt, wenn die Wissenschaft
zwar eine qualifizierte Risikovermutung ausspricht,
sie aber noch nicht durch entsprechende Studien untermauern
oder sogar quantifizieren kann. So fordert z. B.
die im Dezember 2010 in Kraft getretene Neufassung der
Gefahrstoffverordnung, dass bei fehlenden Prüfergebnissen
für Gefahrstoffe die entsprechenden Gefährdungen
bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstellen
sind.
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Ein zukunftsfähiger Arbeitsschutz setzt jedoch bereits dort
an, wo neue Stoffe, Arbeitsverfahren und -techniken entwickelt
und noch an die Anforderungen zum Schutz der
Gesundheit und der Umwelt angepasst werden können.
Der Zukunftsreport "Arbeiten in der Zukunft – Strukturen
und Trends der Industriearbeit" des Büros für Technikfolgenabschätzung
im Deutschen Bundestag identifiziert
die Innovationsfelder "Nanotechnologie", "Ambient Intelligence"
und "Biotechnologie" als zukünftige Schlüsseltechnologien
und skizziert Fragestellungen für eine
begleitende Sicherheitsforschung.
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Das Forschungs- und
Entwicklungsprogramm 2010-13 der BAuA hat die ersten
beiden Felder aufgegriffen. In einem langfristig auf 10 Jahre
angelegten Forschungsschwerpunkt will die BAuA Beiträge
zu einer wissenschaftlich fundierten Beschreibung
und Bewertung von bislang nur unzureichend bekannten
Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Beschäftigte
aber auch zu den gesundheitlichen und leistungsrelevanten
Potenzialen in den genannten Technologiebereichen
leisten. Sie haben, im Sinne einer Vorlaufforschung, vor
allem den zukünftigen Beratungs- und Regelungsbedarf
der Bundesregierung im Fokus. Ziel ist es auch, die Entwicklung
der neuen Technologien im Hinblick auf eine risikoarme
Gestaltung von Produkten und die betriebliche
Einführung von Arbeitsverfahren frühzeitig im Sinne des
Arbeitsschutzes zu beeinflussen.
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