Literaturstudie zum aktuellen Stand der Regulierung von Nanomaterialien

(Nanowerk News) Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hält eine neue Literaturstudie zum aktuellen Stand der Regulierung von Nanomaterialien auf nationaler und internationaler Ebene (pdf) zum kostenlosen download bereit.
Die Nanotechnologie gehört zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Die Anwendungs- und Wachstums-potenziale sind vielversprechend. Nanotechnologische Entwicklungen kommen zunehmend zur Anwendung, so dass inzwischen auch verbrauchernahe Produkte Nanomaterialien enthalten. Allerdings besteht über die von Nanomaterialien ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt nach wie vor Unsicherheit. Die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen berücksichtigen Nanomaterialien nicht in angemessener Form. Mit wenigen Ausnahmen beziehen sich die bestehenden Regelungen nicht ausdrücklich auf Nanomaterialien bzw. auf deren grössenbedingten spezifischen Eigenschaften.
Aus diesem Grund gibt es Bestrebungen, eine Anpassung der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen vorzunehmen, um die spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien zu berücksichtigen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass Nanomaterialien Gefahren in sich bergen können, die gegenwärtig noch nicht absehbar sind. Es fehlt einerseits an einheitlichen Gefahrenmerkmalen und an einer praktikablen einheitlichen Definition des Begriffes „Nano“ sowie andererseits an standardisierten Bestimmungs- bzw. Bewertungsmöglichkeiten von Nanomaterialien. Die Regulierung der Nutzung von Nanomaterialien sollte mit Augenmass erfolgen. Chancen und Risiken dieser neuen Materialien sind gegeneinander abzuwiegen. Letztendlich besteht die Herausforderung bei der gesetzlichen Regulierung von Nano-Anwendungen darin, dass einerseits der gesellschaftliche Nutzen nanotechnologischer Anwendungen gesichert und andererseits ein hohes Mass an Sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet wird. Nanomaterialien können sich langfristig nur durchsetzten, wenn auch das Prinzip der „Nachhaltigkeit“ berücksichtigt wird.
Für die Herstellung und Verwendung von synthetischen Nanomaterialien besteht derzeit in der Europäischen Union Regulierungennur in Frankreich eine Melde- bzw. Registrierungspflicht. Ob und in welchen Mengen Nanomaterialien in die Umwelt gelangen, bzw. welche Expositionsgefahren vorliegen, ist nicht bekannt. Aus Vorsorgegründen wird deshalb u. a. auch ein behördeninternes Nano-Produkte-Register mit detaillierten Nano-Informationen diskutiert, welches zur möglichen Gefahrenabwehr genutzt werden könnte. Ausserdem wird ein öffentliches Nano-Produkte-Registers sowie eine Kennzeichnung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten, diskutiert. Hierbei steht das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit im Vordergrund. Die praktische Umsetzung des Nano-Produkte-Registers wird derzeit als problematisch angesehen, da neben dem erheblichen administrativen Aufwand auch eine generelle „Stigmatisierung“ von Nanomaterialien nicht zielführend sein kann.
In der Bundesrepublik Deutschland werden auch Erfordernis und Nutzen eines länderübergreifenden Anlagenkatasters für nanoskalige Stoffe sowie der Aufwand und die Rahmenbedingungen für dessen Einrichtung geprüft.
Auch ausserhalb der Europäischen Union gibt es Bestrebungen, Nanomaterialien bei der Regulierung und Standardisierung zu berücksichtigen, ohne hierbei den technologischen Fortschritt unverhältnismässig zu erschweren.
Neben rechtlichen Vorgaben regeln auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie die Herstellung sowie den Umgang mit Nanomaterialien und tragen zur Vorsorge beim Inverkehrbringen von Produkten, die Nanomaterialien enthalten, bei. Solange keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben festgelegt sind, können derartige Selbstverpflichtungen die sichere Anwendung von Nanomaterialien insbesondere bei eigenverantwortlichen Innnovationen unterstützen und sollten im Rahmen der Produkthaftung auch genutzt werden.
Source: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg