Fragebogenaktion zu T�tigkeiten mit Nanomaterialien in Deutschland

(Nanowerk News) Die erste gemeinsame Fragebogenaktion bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien in Deutschland wurde 2006 initiiert, um Schwerpunktfelder in der Nanotechnologie aufzuzeigen und entsprechenden Handlungsbedarf zur Empfehlung von Schutzmaßnahmen abzuleiten (S. Plitzko, E. Gierke. Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 67 (2007) Nr. 10). Entsprechender Bedarf wurde bei den KMU und insbesondere bei Arbeiten im Labormaßstab festgestellt. Für die BAuA war das Auslöser für erste orientierende Expositionsmessungen in KMU's und Startpunkt für die Überarbeitung des Leitfadens für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz.
Jetzt liegen die Ergebnisse der zweiten Fragebogenaktion der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter Mitwirkung des Verbandes der chemischen Industrie (VCI), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vor. Ein pragmatischer Ansatz für eine offene Risikokommunikation stand dabei im Mittelpunkt.
Es wurden mehr als 1700 Firmen und Institutionen von der BAuA mit der Bitte angeschrieben, sich an der Fragebogenaktion zu beteiligen. Der Rücklauf der ausgefüllten Fragebögen erfolgte elektronisch per E-Mail an die Anonymisierungsstelle der BAuA. Bei der Datenspeicherung und Auswertung der Fragebögen wurde eine Anonymisierung der Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gewährleistet. Die Teilnahme an der Fragebogenaktion war freiwillig. Durch die Aktualität des Themas und eine sachlich sowie fachlich fundierte Herangehensweise konnten wir eine Vielzahl von Antworten entgegennehmen. Wir bedanken uns bei Allen, die durch ihre Teilnahme zum Gelingen der Fragebogenaktion beigetragen haben.
Dateien zur aktuellen Fragebogenaktion
Ergebnisse der zweiten Fragebogenaktion: Zweite Fragebogenaktion zu Aspekten des Arbeitsschutzes bei der Herstellung und bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien in Deutschland (in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 1-2/2013, S. 7-13)
Source: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin